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RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

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Gesetzgebungsverfahren: Der Regierungsentwurf zur RVG Reform 2021 wurde im Kabinett beschlossen (09/2020)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2013 aktualisierten Fassung.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (weiter unten finden Sie Links zu weitergehenden Informationen):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten      Vorbemerkungen),
  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (hier die Vorversion) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).


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